Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in welchem Grundstücke, grundstücksähnliche Rechte mit den zugehörigen Eigentumsverhältnissen und eventuellen Belastungen verzeichnet sind.
Das Grundbuch ist in drei Abteilungen aufgeteilt.
Die erste Abteilung enthält die Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstücks. In der zweiten Abteilung finden sich Lasten und Beschränkungen, wie Grunddienstbarkeiten, beschränkt persönliche Dienstbarkeiten, Auflassungsvormerkungen und Verfügungsbeschränkungen. Die dritte Abteilung des Grundbuches umfasst die Grundpfandrechte. Zu diesen zählen Grundschulden, Sicherungsgrundschulden und Hypotheken. Die 100%-Besicherung der IMMOBILIEN FESTZINS-Anleihe erfolgt über die Eintragung einer Grundschuld in der dritten Abteilung des Grundbuchs.